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   BFH, 08.02.2013 - VIII B 122/12   

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https://dejure.org/2013,6041
BFH, 08.02.2013 - VIII B 122/12 (https://dejure.org/2013,6041)
BFH, Entscheidung vom 08.02.2013 - VIII B 122/12 (https://dejure.org/2013,6041)
BFH, Entscheidung vom 08. Februar 2013 - VIII B 122/12 (https://dejure.org/2013,6041)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Anforderungen an die Darlegung der Verfassungswidrigkeit einer Norm

  • openjur.de

    Anforderungen an die Darlegung der Verfassungswidrigkeit einer Norm

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Anforderungen an die Darlegung der Verfassungswidrigkeit einer Norm

  • Bundesfinanzhof

    Anforderungen an die Darlegung der Verfassungswidrigkeit einer Norm

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Anforderungen an die Darlegung der Verfassungswidrigkeit einer Norm

  • rewis.io

    Anforderungen an die Darlegung der Verfassungswidrigkeit einer Norm

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht bei selbständiger Tätigkeit mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung der Verfassungswidrigkeit einer Norm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.08.2017 - 3 K 3118/17

    Kein Werbungskostenabzug für Reservistendienst Leistende der Bundeswehr

    Dies ist nicht verfassungswidrig (vgl. BFH, Beschluss vom 08.02.2013 VII B 122/12, BFH/NV 2013, 952, Juris).
  • BFH, 24.10.2023 - VIII B 70/22

    Zur Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls bei der Prüfung, ob

    Diese Frage ist jedoch nur im jeweiligen Einzelfall von Bedeutung (vgl. zur Einzelfallbezogenheit der Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht bei einer wissenschaftlichen Tätigkeit Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 08.02.2013 - VIII B 122/12, BFH/NV 2013, 952, Rz 3; BFH-Urteil vom 23.05.1985 - IV R 84/82, BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515, unter 2. [Rz 16]) und damit nicht abstrakt klärungsfähig.
  • BFH, 02.04.2014 - I B 130/13

    Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

    Vielmehr ist für die schlüssige Darlegung der Verfassungswidrigkeit eine substantiierte, an den Vorgaben des Grundgesetzes sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts orientierte rechtliche Auseinandersetzung erforderlich (BFH-Beschluss vom 8. Februar 2013 VIII B 122/12, BFH/NV 2013, 952, m.w.N).
  • FG Niedersachsen, 16.05.2013 - 1 K 166/12

    Abziehbarkeit von Zahlungen i.R.e. schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs als

    Die bloße Behauptung, eine Norm bzw. deren Auslegung seien verfassungswidrig, begründet keine grundsätzlicher Bedeutung, sofern dies - wie vorliegend - nicht offenkundig ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. Februar 2013 VIII B 122/12, juris).
  • BFH, 27.05.2019 - II B 108/17

    Zur Verfassungswidrigkeitsrüge des ErbStG, der uneingeschränkten

    Vielmehr ist für die schlüssige Darlegung der Verfassungswidrigkeit eine substantiierte, an den Vorgaben des GG sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung des BVerfG orientierte rechtliche Auseinandersetzung erforderlich (BFH-Beschlüsse vom 8. Februar 2013 VIII B 122/12, BFH/NV 2013, 952, m.w.N., und vom 2. April 2014 I B 130/13, BFH/NV 2014, 1085).
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